Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.

Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation

Rechtsberatung vom Anwalt für Gesellschaftsrecht

Als Anwalt für Gesellschaftsrecht kümmere mich für Sie um die innergesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten aller unternehmerischen Rechtsformen wie GbR, GmbH, KG und AG. Für Ihr Anliegen, Ihre Fragen und Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts steht Ihnen meine Rechtsanwaltskanzlei Frank J. Colin in Erfurt zur Seite. Meine Mandanten erwartet meine langjährige fachliche Kompetenz sowie die schnelle und individuelle Beratung.

Den nötigen Weitblick für Ihre Angelegenheiten erhalte ich durch fortwährende Weiterbildungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und durch den geschäftigen Austausch mit Fachkollegen über gesellschaftliche Konflikte.

Von meiner Erfahrung im Gesellschaftsrecht profitieren Sie unter:

0800-6638100 ­(für Sie kostenfreier Anruf)

Gründung einer Gesellschaft und Wahl der passenden Rechtsform

Vor der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen berate ich Sie gern umfassend zu allen Rechten und Pflichten, welche sich für Sie als Gesellschafter daraus ergeben und welche Anforderungen sich in Bezug auf Eigenkapital, Firmensitz, Haftungsansprüche und vieles weitere ergeben.

Ebenso bin ich mit meinen Fachkenntnissen beratend und ausführend an Ihrer Seite, wenn es zur Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages und dessen Beurkundung beim Notar kommt.

Gesellschaftsrecht / Gesellschafter- Vertrag

Nutzen Sie vor der Gründung einer Gesellschaft meinen Rat als Anwalt

 0800-6638100 (für Sie kostenfreier Anruf)
 Kontaktformular

Rechte und Pflichten von Gesellschaftern

Je nach gewählter Rolle ergeben sich für Gesellschafter unterschiedliche Rechte und Pflichten wie die Einberufung einer Gesellschafterversammlung oder das Einbringen der vertraglich vereinbarten Geschäftsanteile. Mit meiner Beratung erhalten Sie Entscheidungsunterstützung bei der Wahl, ob Sie als tätiger Gesellschafter, stiller Gesellschafter oder geschäftsführender Gesellschafter auftreten werden.

Gleichermaßen berate ich Unternehmen, welche auf der Suche nach neuen Gesellschaftern sind, mit welcher Gesellschafterrolle Sie im Fahrwasser der Unternehmensziele bleiben und womöglich noch schneller an das Ziel gelangen, um von dort neue Ziele ansteuern zu können.

Streitigkeiten unter Gesellschaftern schnell und effektiv lösen

Um bei Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern den Geschäftsbetrieb gefahrlos aufrechterhalten zu können, werde ich mit Ihnen die Ist-Situation analysieren. Daraus werde ich die rechtlichen Chancen und Risiken ableiten. Unter Berücksichtigung Ihrer Ziele werde ich mit Ihnen eine Lösungsstrategie erarbeiten, welche mit Kompromissvorschlägen gegenseitiges Entgegenkommen symbolisieren.

In der gesamten Phase meiner Unterstützung werde ich meine Erkenntnisse aus vielen begleiteten Gesellschafterstreits sowie meine Fertigkeiten als Mediator einfließen lassen.

Sollte es sich ergeben, dass Ihr Konflikt nur über Entscheidungen bei Gericht gelöst werden kann, werde ich Sie während des gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Prozesses in meiner Funktion als Rechtsanwalt begleiten.

Telefontermin machen

Mit sicherem Geschäftsbetrieb einen Gesellschafterstreit lösen. Hier finden Sie Rechtsbeistand:

Für den gewünschten Rechtsbeistand und die kompetente Beratung von mir als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Gesellschaftsrecht: Häufige Fragen und Antworten

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter?

Die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern sind abhängig von der Gesellschafterfunktion und dem Gesellschaftsvertrag.

Grundsätzlich obliegen Gesellschaftern jeglicher Rolle:

  • die Treuepflicht
  • die Einlagenpflicht
  • das Informations- und Auskunftsrecht
  • das Verwaltungsrecht sowie
  • das Vermögensrecht

Daneben ist es typischen stillen Gesellschaftern beispielsweise untersagt, das Unternehmen zu vertreten und eigenständig in dessen Namen Verpflichtungen einzugehen. Das entlastet Sie von der Haftungspflicht. Am Gewinn werden Sie dennoch beteiligt.

Atypische stille Gesellschafter haben das Recht im Namen der Unternehmung zu handeln, werden Gegenzug aber auch verpflichtet für Verluste über ihre Einlagen hinaus zu haften.

Tätige Gesellschafter haben Stimmrechte bei unternehmerisch bedeutenden Entscheidungen sind berechtigt das Unternehmen nach außen zu vertreten, verfügen über das Kontrollrecht gegenüber Mitgesellschaftern und sind berechtigt, Prokura zu erteilen. Demgegenüber steht die Pflicht für Verbindlichkeiten der Firma zu haften.

Geschäftsführenden Gesellschaftern steht ein regelmäßiges Gehalt zu. Im Gegenzug übernehmen sie Aufgaben in der Unternehmensführung und verfügen darüber hinaus über die Rechte eines tätigen Gesellschafters.

Gemeinsam zum Ziel !