Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation.

Dr. phil. Frank Colin

M.A. (SUNY)

Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und Mediation

Erben und Vererben rechtssicher begleitet.

Sie möchten ein Testament aufsetzen, die Erbfolge anders regeln, detaillierte Regelungen für Ihren Besitz und Ihr Vermögen treffen, eine Stiftung errichten? Nicht nur im Falle einer Testamentserstellung lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Auch bei Fragen zu Ihrem Pflichtanteil oder zur Auseinandersetzung, beziehungsweise Vertretung einer Ebengemeinschaft ist es gut, rechtlich professionell beraten zu sein.

Meine Arbeits­gebiete im Bereich Erbrecht sind:

  • Bewertung von Immobilien und Gesell­schafts­anteilen,
  • Zivil- und steuerrechtlich optimierte Über­tragungs­ver­träge, Ehe- und Erb­ver­träge sowie Testa­mente,
  • Geltend­machung von Pflicht­teils­an­sprüchen und Aus­einander­setzung von Erben­gemein­schaften.

Termine & Beratung unter:

0800-6638100 ­(für Sie kostenfreier Anruf)

Begleitung durch einen erfahrenen Erbrechtsanwalt.

Gerade das Erbrecht ist für Laien in der Regel kaum zu durch­schauen. Umso wichtiger ist die Begleitung durch einen erfahrenen Erb­rechts­anwalt, etwa beim Er­stellen des eigenen Testaments. Im Rahmen meiner Beratung erarbeite ich für Sie hier eine rechts­verbind­liche Regelung für eine sinn­volle Über­tragung von Ver­mögens­werten oder Nutzungs­rechten, welche Ihre Vor­stellungen best­möglich zum Aus­druck bringt – stets unter Ein­be­ziehung wichtiger erb­recht­licher Bezüge aus anderen Rechts­gebieten, etwa dem Schuld- und Familien­recht oder auch dem Ge­sellschafts­recht. Auf Wunsch sichere ich als Testaments­voll­strecker im Erb­fall die verlässliche Um­setzung Ihrer Vor­gaben.

Bei Krankheit oder Pflege­bedürftig­keit geben von mir verfasste Patienten­ver­fügungen und Vorsorge­voll­machten Ihren Kindern oder weiteren Personen, denen sie nah stehen, wert­volle Klar­heit und befähigen zu ange­messenem Handeln in Ihrem Sinne.

Als Erbe erstelle ich für Sie Nachlassverzeichnisse, lege Testamente aus und führe Erbscheinsverfahren. Falls erforderlich, setze ich für Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durch. Sind Zweifel an der Darstellung der Vermögenssituation des Erblassers beziehungsweise von "Miterben" angebracht – oder auch an der Bewertung von vererbten Immobilien und Unternehmensanteilen –, decke ich im Vorfeld etwaige bereits übertragene Vermögenswerte auf und erwirke in Zusammenarbeit mit Gutachtern eine korrekte Wertermittlung.

Ich helfe Ihnen bei der zügigen Klärung Ihrer Ansprüche - beispielsweise zur Weiterführung einer Firma oder Fortführung unternehmerischer Geschäfte nach dem Erbfall.
Ehepaare und Lebenspartner, die sich gegenseitig absichern möchten und bereits zu Lebzeiten Vorsorge treffen wollen, berate ich gern beim Aufsetzen eines sogenannten Berliner Testaments. Und auch die Prüfung bestehender Testamente erledigt meine Anwaltskanzlei für Sie.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung?

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Folgende Dinge sollten Sie

...beachten!

  • Erstellen Sie Ihrem Prozessanwalt über den Erblasser und Ihrem Vertragsanwalt über sich ein Verzeichnis über das gesamte Vermögen und über das gesamte Einkommen.
  • Seien Sie ehrlich zu ihrem Anwalt, geben Sie ihm jegliche Information.
  • Übergeben Sie ihm ein Paket mit sämtlichen finanzielle Informationen; dieses beinhaltet insbesondere Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Notarverträge, bereits errichtete Testamente und Erbverträge, Darlehensverträge, sämtliche Steuerbescheide der letzten 5 Jahre, Steuererklärungen nebst Anlage, Bilanzen, Versicherungsverträge, Zinsbescheinigungen usw..
  • Nach Rücksprache setzt sich Ihr Anwalt mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

... vermeiden!

  • Lassen Sie keine Zeit verstreichen.
  • Verschweigen Sie gegenüber dem Anwalt kein Vermögen und keine Zuwendungen, die Sie erhalten oder gewährt haben.
  • Beauftragen Sie keine Gutachter zur Bewertung der Vermögenswerte.
  • Erteilen Sie keine Auskunft oder geben Belege heraus, ohne vorher mit Ihrem Anwalt darüber gesprochen zu haben.
  • Sie geben Gutachten heraus, ohne dass diese vorher durch den Anwalt gesichtet wurden.
  • Sie nehmen sich zu wenig Zeit, um mit dem Anwalt gemeinsam den Sachverhalt zu besprechen.
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Benötigen Sie rechtlichen Beistand?

Zu den angeführten Rechtsgebieten bin ich gern Ihr Ansprechpartner. Um meinen Mandanten eine optimale Vertretung zu gewährleisten, nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiter­bildungen teil. 

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