Gerade das Erbrecht ist für Laien in der Regel kaum zu durchschauen. Umso wichtiger ist die Begleitung durch einen erfahrenen Erbrechtsanwalt, etwa beim Erstellen des eigenen Testaments. Im Rahmen meiner Beratung erarbeite ich für Sie hier eine rechtsverbindliche Regelung für eine sinnvolle Übertragung von Vermögenswerten oder Nutzungsrechten, welche Ihre Vorstellungen bestmöglich zum Ausdruck bringt – stets unter Einbeziehung wichtiger erbrechtlicher Bezüge aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Schuld- und Familienrecht oder auch dem Gesellschaftsrecht. Auf Wunsch sichere ich als Testamentsvollstrecker im Erbfall die verlässliche Umsetzung Ihrer Vorgaben.
Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit geben von mir verfasste Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Ihren Kindern oder weiteren Personen, denen sie nah stehen, wertvolle Klarheit und befähigen zu angemessenem Handeln in Ihrem Sinne.
Als Erbe erstelle ich für Sie Nachlassverzeichnisse, lege Testamente aus und führe Erbscheinsverfahren. Falls erforderlich, setze ich für Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durch. Sind Zweifel an der Darstellung der Vermögenssituation des Erblassers beziehungsweise von "Miterben" angebracht – oder auch an der Bewertung von vererbten Immobilien und Unternehmensanteilen –, decke ich im Vorfeld etwaige bereits übertragene Vermögenswerte auf und erwirke in Zusammenarbeit mit Gutachtern eine korrekte Wertermittlung.