Handelspersonen sowie Kapital- und Personengesellschaften vertrete ich bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen mit Hilfe des Zwangsvollstreckungsrechts. Einen weiteren Teil meiner Tätigkeit bildet die Abwehr von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen.
Innerhalb von Kapital- und Personengesellschaften gestalte und verfasse ich die jeweiligen Gesellschaftsverträge – stets unter Berücksichtigung der vielfältigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, etwa dem Arbeits-, Kartell-, Handwerks- oder Gewerberecht. Darüber hinaus berücksichtige ich hier auch die Anforderungen, die sich aus dem Erb- und Familienrecht sowie dem Insolvenzrecht ergeben. Im Streitfall vertrete ich einzelne Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern.
Besonders wichtig, sowohl für Freiberufler und Selbstständige als auch für Unternehmen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, deren Erstellung ebenfalls zu meinem Aufgabengebiet gehört. Erfahrungsgemäß sollten diese so individuell wie möglich auf die jeweilige Geschäftstätigkeit ausformuliert sein, um im Streitfall unnötige Risiken auszuschließen und eine von vorne herein vorteilhafte Rechtslage zu unterstützen.
Besteht in einem Konflikt der beidseitige Wunsch nach einer außergerichtlichen Einigung, unterstütze ich auf Wunsch als Mediator beim gemeinsamen Erarbeiten einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung.